Mitwirkung im Seniorencentrum St. Bruno
Der Beirat ist ein wichtiges Mitwirkungsorgan im Seniorencentrum St. Bruno. Seine Mitglieder fungieren als Vermittler und Bindeglied zwischen Einrichtungsleitung und Bewohnern und vertreten unsere Bewohner bei allen Entscheidungen, bei denen ein Mitwirkungsrecht besteht.
Gesetzlich verbrieftes Mitwirkungsrecht
Aus dem Mitwirkungsrecht ergeben sich für den Beirat folgende allgemeine Aufgaben:
- Er kann Maßnahmen des Einrichtungsbetriebes, die den Bewohnern dienen, bei der Einrichtungsleitung oder beim Träger beantragen.
- Er muß Anregungen oder Beschwerden von Bewohnern entgegennehmen und mit der Einrichtungsleitung oder dem Träger hierüber verhandeln. Jeder Bewohner kann sich mit Anregungen oder Beschwerden an den Beirat wenden.
- Er kann die Eingewöhnung der neuen Bewohner in die Einrichtung fördern. Dies geschieht z.B. durch Besuche oder Gespräche.
Daher ist es uns sehr wichtig, dass der Beirat und die Bewohner in engem Kontakt stehen und miteinander sprechen, um Wünsche und Vorstellungen zu kennen und weiterzuleiten.
Der Beirat wird alle 2 Jahre neu gewählt. An der Wahl können alle Bewohner / Bewohnerinnen teilnehmen. Im Seniorencentrum „St. Bruno“ besteht er aus 5 Mitgliedern. Die jeweiligen Vertreter des Beirates finden Sie am Aushang im Foyer.